Regelungen außerhalb Deutschlands

8.5

Allen Baubeteiligten ist zu empfehlen, sich über die aktuellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Baulärmproblematik stets und immer wieder zu informieren. Es sind jeweils die neuesten Gesetze und Regelungen des betreffenden Bundeslandes bzw. der Kommune maßgebend. Die nachfolgenden Informationen können nur als Hilfsmittel angesehen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Die Aktualität ist in jedem Fall individuell zu überprüfen!

  • Österreich - Kärnten - Kärntner Bauordnung 1996 K-BO, geändert am 11.10.2006
  • Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Durchführungsvorschriften zum Oö. Bautechnikgesetz 2013 sowie betreffend den Bauplan erlassen werden (Oö. Bautechnikverordnung 2013 - Oö. BauTV 2013)
  • (Land Wien) Gesetz vom 26. Jänner 1973 zum Schutz gegen Baulärm, zuletzt geändert durch LGBl 2001/78 am 12.10.2001
  • (Land Tirol) Verordnung der Landesregierung vom 15. September 1998, mit der Grenzwerte für den Baulärm und die Art ihrer Messung festgelegt werden (Baulärmverordnung 1998), LGBl. Nr. 91/1998
  • Baulärm-Richtlinie - Richtlinie über bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäß Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern, Stand 2011
  • NFS 2004:15 - Naturvårdsverkets allmänna råd om buller från byggplatser (Baustellenlärmrichtlinie Schweden), ISSN 1403-8234, 9 december 2004